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Prozessorientierte Verfahrensdokumentation

 

Wir beraten unsere Kunden aus einem Ansatz der Prozessberatung heraus fach- und fallgerecht zu allen Fragen und Anforderungen, die sich auf Basis der neuen GoBD für den elektronischen Versand, den Empfang, die Verarbeitung und die Archivierung digitaler Rechnungen und Dokumente ergeben.

 

Was ist GoBD und wie wird die Verfahrensdokumentation nach GoBD definiert?

Die GoBD sind ab 1. Januar 2015 gültig. Sie lösen die GDPdU und die GoBS ab. Damit stellt die deutsche Finanzverwaltung klar, welche Vorgaben bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen aus ihrer Sicht für IT-gestützte, steuerrelevante Prozesse zu gelten haben.

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Die Einhaltung kann in einer Verfahrensdokumentation festgehalten werden. Sie dient als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. In ihr werden die organisatorischen und technischen Abläufe des Abrechnungsverfahrens beschrieben. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass die steuerrelevanten Daten korrekt gespeichert und aufbewahrt werden. Zudem muss das verwendete Programm für die Erfassung der Daten beschrieben und erklärt werden. Im Falle einer Prüfung durch die Finanzbehörde dient die Verfahrensdokumentation dazu, sich schnell und einfach in das vorliegende System einzuarbeiten und die Daten prüfen zu können.

Welche konkreten Vorgaben sind dabei zu erfüllen?

GoBD - Wesentliche Aspekte digitaler Buchführung

Was bedeutetet prozessorientierte Verfahrensdokumentation?

Im Gegensatz zu Dienstleistern, die die Verfahrensdokumentation im Sinne einer Protokollierung durchführen, erfüllen wir die Mindestanforderungen aus einem Ansatz der Prozessberatung heraus. Das hat den Vorteil, dass unsere Dokumentation transparenter und vollständiger ist. Das hat aber vor allem auch den Vorteil, dass das Unternehmen darauf aufsetzten kann, tatsächlich seine „Operational Efficiency“ zu verbessern.

Der Einsatz einer DBV* garantiert eine vollständige, konsistente und auswertbare Verwaltung

*Datenbankbasierte Verfahrensdokumentation

Welcher Mehrwert trägt die Prozessorientierte Verfahrensdokumentation der RENZ Consult bei?

  1. Eine erhöhte Sicherheit auch im Bereich der Datenschutzgrundverordnung, ab 25.05.2018 ist die neue EU-DSGVO offiziell verbindlich

  2. Eine intern und damit auch eine erhöhte Kontrolle durch ein „Internes Kontrollsystem“

  3. Falls gewünscht, kann die Verfahrensdokumentation auch mit einer Prozessoptimierung sowohl nach

    • Arbeitsschritten (schlankere/ schnellere/ sicherere Prozesse)

    • auch nach Verantwortlichkeiten

    • aber auch nach Systemarchitektur (einheitliche Software, weniger Wartungsaufwände und Administration) kombiniert werden.

Leistungsübersicht der RENZ Consult

Wenn Sie mehr über unsere prozessorientierte Verfahrens-dokumentation erfahren möchten, vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

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